Betriebsunterbrechung
Wenn die Betriebseinrichtung durch einen Brand oder Unfall zerstört wird oder Waren und Lagerbestände der Firma verloren gehen oder vernichtet werden, ist das ein schwerer finanzieller Schlag. Noch weit größere Folgen aber kann es haben, wenn das gesamte Unternehmen für einige Zeit plötzlich stillsteht. Vor den finanziellen Kollaps schützt in diesem Fall eine Ertragsausfallversicherung.
Eine zeitweilige Betriebsunterbrechung kann schneller eintreten als man sich zu Denken vermag. Schon kleine Sachschäden können gravierende Folgekosten bewirken. Es reicht bereits aus, wenn einer der betrieblichen Bereiche wie die Beschaffung, die Lagerhaltung oder der Bereich Verkauf stillsteht.
Auch wenn die Produktion gestoppt und der alltägliche Betriebsablauf gestört ist, sodass keine Umsätze erzielt werden können: fixe Kosten wie Löhne und Gehälter, Zinsen, Pacht und Miete entstehen auch bei einer Betriebsunterbrechung und sind bei Fälligkeit geschuldet.
Bei einer Betriebsunterbrechung deckt eine Ertragsausfallsversicherung im günstigsten Fall entgangene Betriebsgewinne, fortlaufende Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen, Zinsen, Steuern, Mieten und Abschreibungen.
Versicherungen haften in der Regel für den Schaden im Unterbrechungszeitraum, der innerhalb von 12 Monaten seit Entstehen des Betriebsausfalles entstanden ist. Die Haftzeit kann auch auf 36 Monate verlängert werden, wenn dies für den Betrieb erforderlich ist bzw. gewünscht wird.

