GmbH gründen – welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um in Österreich eine GmbH zu gründen?
Die Vorraussetzungen für eine GmbH Gründung in Österreich sind ein Mindeststammkapital von 35.000 €. Pro Gesellschafter ist eine Stammeinlage von mindestens 7000,- € fällig. Dabei muss die Hälfte in Bar erbracht werden, die andere Hälfte kann durch laufendes Vermögen erbracht werden. Dabei liegt die Haftung aller Gesellschafter bis zur Höhe der Verbindlichkeit der Stammeinlage. Darüber hinaus braucht der Gesellschafter nicht für weitere Verbindlichkeiten haften. Eine Gesellschaftssteuer, in Höhe von einem Prozent ist schon vor der Gründung zu entrichten. Diese setzt sich aus den Beiträgen der Gesellschafter zusammen. Die grundsätzliche Benennung der GmbH ist Pflicht.
Dabei darf eine GmbH in Österreich sowohl von juristischen, als auch von physischen Personen gegründet und betrieben werden. Die weiteren Vorausetzungen für eine Gründung sind ein einwandfreies Führungszeugnis, dass nicht älter als 3 Monate sein darf. Eine österreichische Staatbürgerschaft ist nicht zwingend erforderlich, es dürfen auch ausländische Investoren eine GmbH in Österreich gründen. Weiter gibt es für die reinen Gesellschafter keine Pflichtversicherung, allerdings sind die anzuraten. Selbstverständlich muss sich der Geschäftsführer pflichtversichern und dies bei der GSVG nachweisen. Bei Gewinn unterliegt eine österreichische GmbH einer Körperschaftssteuer, die 25 % beträgt. Liegt weder Gewinn, noch Verlust bei der Jahresbilanz vor, dann wird eine Steuer von 5 % erhoben. Diese unterliegt ebenfalls der Körperschaftssteuer. Werden den Gesellschaftern Vergütungen entrichtet, so unterliegen diese naturgemäß der Einkommenssteuerpflicht. Ein gute Übersicht, um im Dschungel der Firmengründung den roten Faden nicht zu verlieren, bietet der Leitfaden der SLC-Europe, der sich mit allem beschäftigt was mit Firmengründung und GmbH in Österreich zu tun hat.

