GmbH Gründung Stammkapital: Wie viel Stammkapital benötigt man?

Unternehmen

Oktober 28, 2011

Wie viel Stammkapital benötigt man in Österreich bei der Gründung einer GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine juristische Person und mit eigener Rechtspersönlichkeit, das bedeutet, die Gesellschaft kann Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen sowie als Kläger auftreten oder selbst geklagt werden. Gegründet wird eine GmbH durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags (notarielle Urkunde). Die GmbH gilt als Rechtssubjekt ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister (Firmenbuch).

Das Mindestkapital der GmbH beträgt € 35.000,00 und ist durch Stammeinlagen der Gesellschafter aufzubringen. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung in bar, das heißt in der Regel durch eine Banküberweisung, eingebracht werden. Für die restliche Hälfte können auch Sacheinlagen wie zum Beispiel Immobilien, Maschinen und Fahrzeuge, deren Wert durch ein beeidetes Schätzgutachten nachweisbar ist, anstelle einer Kapitaleinlage verwendet werden. Die gesetzliche Mindeststammeinlage eines jeden einzelnen Gesellschafters darf € 70,00 nicht unterschreiten. Diese vom Gesetzgeber vorgesehene Mindestkapitaleinlage dient zum Schutz der Gläubiger des Unternehmens.

Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur im Ausmaß ihrer Stammeinlage. Deshalb spricht man auch von einer beschränkten Haftung. Das höchste Organ der GmbH ist die Hauptversammlung der Gesellschafter. Hier werden alle grundlegenden Entscheidungen getroffen. Die GmbH wird durch einen Verwalter oder durch mehrere Verwalter, den sog. Verwaltungsrat, geführt und vertreten. Die Bestellung erfolgt durch die Generalversammlung.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann praktisch für alle Unternehmenszwecke gegründet werden und ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform in Österreich.

 

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