Kleinunternehmer: Die Umsatzgrenze – Wie viel Umsatz darf ein Kleinunternehmer in Österreich machen?
Die Definition eines Kleinunternehmers ist in Österreich, dass dieser einen festen Wohnsitz in Österreich hat und eine Umsatzgrenze von jährlich 30.000 Euro nicht übersteigen darf. Natürlich betreffen diese 30.000 Euro den Gesamtumsatz des Jahres. Sollte der Kleinunternehmer mehrere Einkommensarten aufweisen und somit verschiedenen unternehmerische Tätigkeiten nachgehen, müsse alle erzielten Einkünfte zusammengerechnet werden.
In der Einkommensgrenze werden aber keine Umsätze aus Hilfsgeschäften oder Geschäftsveräußerungen hinzugezogen. Wenn man den Jahresgesamtumsetz berechnen möchte, muss für die Berechnung der Einkommensgrenze die Umsatzsteuer abgerechnet werden. Dies passiert auch dann, wenn der Unuternehmer keine Umsatzsteuer bezahlen muss.
Kleinunternehmer sind in der Regel unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass sie zwar dem Finanzamt keine Umsatzsteuer zahlen müssen, gleichzeitig dürfen sie aber keine Vorsteuer abziehen.
Ein Beispiel für eine Berechnung des Nettoumsatzes für einen Kleinunternehmer, welcher unter 30.000 Euro Jahresumsatz liegt, würde folgendermaßen aussehen:
Die Gesamteinnahmen liegen im Jahr XX bei 33.500 Euro. Davon hat er aus eigenständiger Arbeit 30.000 Euro und aus der Vermietung seiner Eigentumswohnung 3.500 Euro verdient. Das ergibt den Gesamtpreis von 33.500 Euro. Den betrieblichen Umsätze in Höhe von 30.000 Euro werden 20 Prozent (Umsatzsteuer) abgezogen. Dies ergibt einen Umsatz von 25.000 Euro. Die Vermietung bringt einen tatsächlichen Umsatz (nach Abzug der Steuer von 10 Prozent) von 3.150 Euro. Zusammengerechnet hat der Unternehmer somit einen Jahresumsatz von 28.150 Euro und liegt somit unter der Einkommensgrenze von 30.000 Euro.

