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GmbH Gründung – 7 Tipps die man bei der Gründung einer österreichischen GmbH berücksichtigen sollte

Wer in Österreich eine GmbH gründen möchte, der sollte natürlich über die wichtigsten Details Bescheid wissen. Vor allem das Rechtliche muss berücksichtigt werden.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein Einzelunternehmen und eignet sich besonders für den Zusammenschluss von Partnern. Die GmbH kann aber auch als Einmanngesellschaft gegründet werden, zwei oder mehr Partner sind nicht zwingend notwendig.

  1. Die Gründung: Zur Gründung einer GmbH muss ein Gesellschaftsvertrag verfasst werden, der Abschluss des Vertrages muss durch einen Notar beurkundet sein.
  2. Das Stammkapital: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 35.000,00 Euro, die Mindestbareinzahlung 17.500,00 Euro, der Nachweis einer Bankbestätigung reicht hier aus. Jeder Gesellschafter muss mindestens 70,00 Euro Stammeinlage zahlen.
  3. Das Firmenbuch: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht erst durch eine Eintragung ins Firmenbuch.
  4. Der Firmenname: Die Firma muss zwingend den Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung führen, eine Abkürzung als GmbH ist statthaft.
  5. Die Gewerbeberechtigung: Soll eine gewerbliche Tätigkeit durchgeführt werden, muss die Gesellschaft einen Gewerbeschein lösen.
  6. Die Steuern: Die GmbH muss ihren Gewinn versteuern (Körperschaftssteuer).
  7. Die Sozialversicherung: Reine Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegen grundsätzlich keiner Pflichtversicherung.

Weitere Tipps:
Weitergehende Tipps zur GmbH-Gründung können im Internet eingesehen werden. Einfach den Suchbegriff GmbH-Gründung in Österreich eingeben und schon erhält man hilfreiche Informationen.

Gewerbeschein – wo bekomme ich einen Gewerbeschein und was gilt es hier zu beachten?

Berufssparten, einige Vorgaben erfüllt werden, damit das eigene Unternehmen nicht in die Illegalität abrutscht.
Aus diesem Grund sollte man sich, so früh wie möglich, einen entsprechenden Gewerbeschein besorgen. Hierfür benötigt man, in der Regel, die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates. Ebenso sollte eine kriminelle Unbescholtenheit gegeben sein.

Als nächstes ist zu klären, ob das Gewerbe von einer entsprechenden Gesellschaft ausgeübt werden soll. Hierfür sollten die Vorgaben jener Zusammenschlüsse erfüllt sein.
Ist dies der Fall, sollte man sich nun auf den Weg in die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Magistratsabteilung machen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich und auch per Email erfolgen. In dieser muss die Bezeichnung des Gewerbes, der Standort sowie der Name des Gewerbetreibenden enthalten sein. Als EU-Bürger muss man außerdem die Geburtsurkunde, den Meldezettel sowie den Staatsbürgerschaftsnachweis beilegen.
Bei einigen Gewerbeanmeldungen muss im Vorfeld auch die Seriosität und Zuverlässigkeit überprüft werden.

Bevor man ein Gewerbe jedoch endgültig anmeldet, sollte im Vorfeld der Wirtschaftskammer Österreichs ein kurzer Besuch abgestattet werden. Diese beraten angehende Unternehmer kostenlos und geben diesen, vor der Anmeldung, nützliche Tipps. Zumeist macht die Wirtschaftskammer auch auf etwaige Förderungen aufmerksam, so dass die Neuanmeldung, im besten Fall, nahezu kostenlos ist.

Im Großen und Ganzen kann gesagt werden, dass eine Gewerbeanmeldung relativ leicht zu bewerkstelligen ist. Allerdings sollte man sich im Vorfeld immer gut informieren, so dass man auf alle Eventualitäten vorbereitet ist.