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GmbH Gründung – 7 Tipps die man bei der Gründung einer österreichischen GmbH berücksichtigen sollte

Wer in Österreich eine GmbH gründen möchte, der sollte natürlich über die wichtigsten Details Bescheid wissen. Vor allem das Rechtliche muss berücksichtigt werden.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein Einzelunternehmen und eignet sich besonders für den Zusammenschluss von Partnern. Die GmbH kann aber auch als Einmanngesellschaft gegründet werden, zwei oder mehr Partner sind nicht zwingend notwendig.

  1. Die Gründung: Zur Gründung einer GmbH muss ein Gesellschaftsvertrag verfasst werden, der Abschluss des Vertrages muss durch einen Notar beurkundet sein.
  2. Das Stammkapital: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 35.000,00 Euro, die Mindestbareinzahlung 17.500,00 Euro, der Nachweis einer Bankbestätigung reicht hier aus. Jeder Gesellschafter muss mindestens 70,00 Euro Stammeinlage zahlen.
  3. Das Firmenbuch: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht erst durch eine Eintragung ins Firmenbuch.
  4. Der Firmenname: Die Firma muss zwingend den Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung führen, eine Abkürzung als GmbH ist statthaft.
  5. Die Gewerbeberechtigung: Soll eine gewerbliche Tätigkeit durchgeführt werden, muss die Gesellschaft einen Gewerbeschein lösen.
  6. Die Steuern: Die GmbH muss ihren Gewinn versteuern (Körperschaftssteuer).
  7. Die Sozialversicherung: Reine Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegen grundsätzlich keiner Pflichtversicherung.

Weitere Tipps:
Weitergehende Tipps zur GmbH-Gründung können im Internet eingesehen werden. Einfach den Suchbegriff GmbH-Gründung in Österreich eingeben und schon erhält man hilfreiche Informationen.

Kosten Firmengründung: welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich überlege eine Firma zu gründen?

Wenn man eine Firma gründen möchte muss man sich nicht nur mit der Marktsituation, den rechtlichen Voraussetzungen und der Finanzierung beschäftigen, sondern auch die direkten Gründungskosten berücksichtigen.
Dabei fallen als erstes die Kosten für die Gewerbeanmeldung an. Je nach Art des anzumeldenden Gewerbes und der gewählten Rechtsform liegen die Kosten zwischen 55 Euro und 250 Euro.

Zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Befähigungsnachweis fehlt und die individuelle Befähigung von der Gewerbebehörde festgestellt werden muss. Dafür wird ein Unkostenbeitrag von circa 75 Euro eingehoben.

Wenn Sie vorhaben eine GmbH zu gründen, fallen die Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch von etwa 300 Euro an. Dazu kommen die Gesellschaftssteuer in Höhe von 1% des einbezahlten Stammkapitals und die Kosten für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Je nach Textumfang können das bis zu 130 Euro sein.

Weiters zu beachten sind die Anwalts- oder Notarkosten für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen und auch an die Sozialversicherung muss gedacht werden.

Diese Gründungskosten können im Zuge des Neugründungs-Fördergesetzes (NEUFÖG) erheblich gesenkt werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei Neugründungen oder Betriebsübertragungen können Sie für die meisten oben angeführten Kosten eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und von der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung bestätigen lassen.

Informationen zur Firmengründung erhalten Sie auch am Gründerservice der Wirtschaftskammer.

Betriebliche Versicherungen – welche ergeben Sinn, welche sind nötig und was ist die Versicherungsleistung?

Bei jeder Neugründung eines Unternehmens sollte man sich gegen die möglichen Risiken, die auftreten können, gut absichern. Dies empfehlen auch die Wirtschaftskammern Österreichs, die mit ihrem Gründer-Service wertvolle Tipps und Informationen geben können.

Die wichtigsten Versicherungen sind Sachversicherungen, zu denen Versicherungen gegen Feuer, Einbruch, Elementarschäden gehören, aber auch Maschinenbruch und Versicherungen für Computer gehören dazu.

Ein absolutes Muss für jeden Unternehmen sind Versicherungen gegen Vermögensschäden und vor allem eine Betriebshaftpflicht und Betriebsrechtsschutz sind Pflicht um hier gegen hohe finanzielle Schäden vorzubeugen.

Zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung empfiehlt es sich vor allem für den Inhaber des Unternehmens und möglicherweise die Teilhaber noch Versicherungen für die Bereiche Leben, Unfall und Krankenversicherung abzuschließen.

Vor dem Abschluss sollte man vor allem prüfen, welche Versicherungen absolut notwendig sind und sich auch eingehend darüber kostenlos beraten lassen. Wichtig ist deshalb auch eine Beratung vor Ort, damit der Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens auch einen Eindruck vom Unternehmen bekommt. Man sollte sich auch immer mehrere Angebote einholen, denn bei einem guten Vergleich kann bares Geld gespart werden. Ideal sind auch Berater, die unabhängig von einem Versicherungsunternehmen arbeiten. Diese Berater sind in der Lage, für ihre Kunden aus einem Pool an verschiedenen Versicherungen die besten und günstigsten Angebote für den Kunden auszuwählen.