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GmbH Gründung – 7 Tipps die man bei der Gründung einer österreichischen GmbH berücksichtigen sollte

Wer in Österreich eine GmbH gründen möchte, der sollte natürlich über die wichtigsten Details Bescheid wissen. Vor allem das Rechtliche muss berücksichtigt werden.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein Einzelunternehmen und eignet sich besonders für den Zusammenschluss von Partnern. Die GmbH kann aber auch als Einmanngesellschaft gegründet werden, zwei oder mehr Partner sind nicht zwingend notwendig.

  1. Die Gründung: Zur Gründung einer GmbH muss ein Gesellschaftsvertrag verfasst werden, der Abschluss des Vertrages muss durch einen Notar beurkundet sein.
  2. Das Stammkapital: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 35.000,00 Euro, die Mindestbareinzahlung 17.500,00 Euro, der Nachweis einer Bankbestätigung reicht hier aus. Jeder Gesellschafter muss mindestens 70,00 Euro Stammeinlage zahlen.
  3. Das Firmenbuch: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht erst durch eine Eintragung ins Firmenbuch.
  4. Der Firmenname: Die Firma muss zwingend den Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung führen, eine Abkürzung als GmbH ist statthaft.
  5. Die Gewerbeberechtigung: Soll eine gewerbliche Tätigkeit durchgeführt werden, muss die Gesellschaft einen Gewerbeschein lösen.
  6. Die Steuern: Die GmbH muss ihren Gewinn versteuern (Körperschaftssteuer).
  7. Die Sozialversicherung: Reine Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegen grundsätzlich keiner Pflichtversicherung.

Weitere Tipps:
Weitergehende Tipps zur GmbH-Gründung können im Internet eingesehen werden. Einfach den Suchbegriff GmbH-Gründung in Österreich eingeben und schon erhält man hilfreiche Informationen.